- Selbstverantwortlichkeit
Die Parteien sind die Experten ihres Konflikts. Sie selbst werden ihn lösen. Die Mediation gibt ihnen lediglich den dafür erforderlichen Rahmen. - Freiwilligkeit
Niemand darf zu einem Mediationsverfahren gezwungen werden. Jeder Beteiligte muss auch ohne Angabe von Gründen jederzeit aus dem Verfahren aussteigen können. - Ergebnisoffenheit
Es darf nicht von vorneherein feststehen, welches Ergebnis erreicht werden soll – sonst ist eine Mediation sinnlos. - Neutralität des Mediators
Er muss von beiden Parteien anerkannt sein. Dazu darf er keine persönliche Nähebeziehung oder finanzielle oder soziale Abhängigkeit zu einer der Parteien haben. - Informiertheit der Beteiligten
Alle Beteiligten müssen über die entscheidenden Tatsachen und die Rechtslage umfassend Bescheid wissen. Eine Regelung, die auf einer Falschinformation beruht, wird nicht von Dauer sein. - Vertraulichkeit
Keine Information aus dem Verfahren darf weitergegeben oder -verwendet werden.